MiFID Recording

Industries / Insurance & Finance

Rechtssichere Aufzeichnung von Beratungs- und Handelsgesprächen – im Festnetz und mobil, verschlüsselt und revisionssicher.

Aufzeichnungspflicht ohne Betriebsrisiko

Seit Januar 2018 verpflichtet die EU-Richtlinie MiFID die Banken und Wertpapierdienstleister, relevante telefonische Beratungs- und Handelsgespräche aufzuzeichnen und zu archivieren – im Festnetz wie im Mobilfunk. CreaLog Recording setzt diese Pflicht netzbasiert um: ohne App-Installation, ohne SIM-Tausch, unabhängig vom eingesetzten Contact Center. Die Ablage ist revisionssicher, der Zugriff rollengetrennt und vollständig protokolliert.

Was die Lösung leistet

Voice, SMS und MMS

Aufzeichnung der relevanten Kanäle nach MiFID – mobil, im Festnetz und im Roaming.

Schlüssel bleibt im Haus

Starke Verschlüsselung für Gespräche und Metadaten. Der private Schlüssel liegt beim Institut; der Netzbetreiber allein kann nichts entschlüsseln.

Vier-Augen-Prinzip

Suche und Wiedergabe von Aufzeichnungen nur kontrolliert und protokolliert – über eine webbasierte Verwaltungskonsole.

Geräteunabhängig

Läuft netzbasiert im Hintergrund – auf Bürotelefon und Smartphone, ohne Software auf dem Endgerät.

Revisionssichere Ablage

Verschlüsselte Speicherung mit verlängerbaren Aufbewahrungsfristen, wahlweise on-premises.

Auswertung optional

Transkription per Spracherkennung mit Keyword Spotting für Compliance-Analysen.

Für Banken und Broker

Nach MiFID und Vorgaben nationaler Aufsichten wie BaFin oder FINMA müssen Banken und Broker Beratungs- und Handelsgespräche unveränderbar aufzeichnen. CreaLog Communication Recording hat sich dafür europaweit durchgesetzt: Mehr als zehn Telekommunikationsunternehmen bieten die Lösung ihren Geschäftskunden aus dem Finanzsektor an – Ihr Institut bezieht sie als Netzdienst, ohne eigene Aufzeichnungs-Infrastruktur aufzubauen.

Die mobile Aufzeichnung hält Vertrieb und Vermögensverwaltung auch unterwegs konform arbeitsfähig, Roaming eingeschlossen. Damit wird die Aufzeichnung zugleich ein Baustein für Business Continuity: Beratung bleibt auch dann möglich, wenn niemand im Büro sitzt.

Für Versicherer

Schadensmeldungen, Policen, Deckungsfragen: Vieles wird am Telefon besprochen. Eine Gesprächsaufzeichnung dokumentiert Ansprüche verbindlich, macht Widersprüche früh sichtbar und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.

Mit CreaLog Enterprise Communication Recording steht dafür eine netzbasierte Lösung bereit, die ohne Installation im Unternehmen kurzfristig einsetzbar ist. Mitarbeitende behalten dabei Kontrolle über Wiedergabe und Löschung ihrer Aufzeichnungen.

Häufige Fragen zum MiFID Recording

Was verlangt MiFID bei Telefongesprächen?

Die EU-Richtlinie 2014/65/EU gilt seit Januar 2018 in den EU-Mitgliedsstaaten. Wertpapierdienstleister müssen relevante Kundengespräche aufzeichnen und archivieren – auch im Mobilfunk. Nationale Aufsichten wie BaFin oder FINMA konkretisieren die Umsetzung.

Wer kann Aufzeichnungen entschlüsseln?

Nur das Institut selbst. Der private Schlüssel verbleibt im Haus, die Datenabfrage folgt dem Vier-Augen-Prinzip. Der Netzbetreiber allein kann Aufzeichnungen nicht entschlüsseln.

Müssen Mitarbeitende Apps installieren oder Geräte wechseln?

Nein. Die Aufzeichnung läuft im Netz und funktioniert mit jedem Endgerät – ohne App, ohne SIM-Tausch, ohne Gerätewechsel.

Gibt es die Aufzeichnung auch jenseits der MiFID-Pflicht?

Ja. Compliance Recording, Enterprise Recording und Microsoft-Teams-Recording laufen auf einer gemeinsamen Plattform – einen Überblick gibt die Recording-Seite.

Details zu Zertifizierungen (ISO 9001, 14001, 27001), DSGVO und EU AI Act finden Sie in unserem Trust Center.

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