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Mit Call Recording Lösungen auf der sicheren Seite

Verschärfte Finanzmarktrichtlinien können bald auch Vermittler treffen.

Unternehmensberater und Fachanwälte sind sich einig: Auf die rund 38.000 bundesdeutschen Finanzanlagenvermittler kommen herausfordernde Zeiten zu. Hintergrund ist die für den Herbst des Jahres erwartete Novellierung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Anlagenvermittler telefonische Beratungsgespräche mit ihren Kunden aufzeichnen und sicher speichern müssen. Das gilt sowohl für Festnetzals auch für Mobilfunk-Gespräche. Außerdem könnten die bisher gemäß Paragraf 34f der Gewerbeordnung bei den Industrie- und Handelskammern gemeldeten Berater künftig auch dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt werden.

Lesen Sie mehr im beigefügten Fachartikel.

 

 

 

 

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